Diese Bedingungen gelten für alle Vereinbarungen zwischen der Made’s Powerweekend Foundation (der Organisation) und den Besuchern ihrer Veranstaltungen. Mit dem Betreten des Veranstaltungsortes des Made’s Powerweekend stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu. Um es für alle zu einem schönen Wochenende zu machen, halten wir uns an die folgenden Regeln. Außerdem können wir Ihnen allen ein unvergessliches Wochenende wünschen.
- Die Organisation kann Personen im Falle von Fehlverhalten oder Verstoßes gegen diese Bedingungen den Zugang verweigern oder vom Veranstaltungsort entfernen.
- Für unsere Veranstaltungen gilt kein Mindestalter, sofern nicht anders angegeben. Besucher müssen sich jederzeit mit einem gültigen Ausweis ausweisen können. Besucher unter 12 Jahren sind nur in Begleitung eines Erwachsenen erlaubt.
- An Personen unter 18 Jahren werden keine alkoholischen Getränke serviert.
- Es ist nicht gestattet, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Made’s Powerweekends ohne vorherige schriftliche Genehmigung des NTTO und des Made’s Powerweekend zu veröffentlichen.
- Die Besucher können vor und während der Veranstaltung durchsucht werden. Wer sich nicht diesem unterwirft, kann der Zugang verweigert werden.
- Das Rauchen ist in Gebäuden und Zelten gesetzlich NICHT erlaubt. Dies ist nur im Freien oder in den Raucherbereichen vor Ort erlaubt. Besucher, die sich nicht daran halten, werden von unseren Mitarbeitern angesprochen und riskieren, vom Veranstaltungsort entfernt zu werden.
- Made’s Powerweekend verfolgt eine Null-Toleranz-Politik im Bereich Drogen. Wenn Drogen bei einem Besucher gefunden werden, werden diese sofort eingenommen, und die Organisation kann beschließen, dem Besucher den Zugang zum Gelände zu verweigern oder, wenn der Besucher bereits drinnen ist, vom Gelände zu entfernen. Im Falle des Besitzes großer Mengen von Drogen und/oder des Verdachts/der Festgestelltes von Deals wird der Besucher der Polizei übergeben.
- Es ist NICHT möglich, den Veranstaltungsort in der Zwischenzeit zu verlassen. Einmal draußen muss ein neues Ticket gekauft werden, um wieder Zugang zur Veranstaltung zu erhalten. Besucher, die ein Kombiticket bei einer mehrtägigen Veranstaltung besitzen, können dies natürlich an allen Tagen der betreffenden Veranstaltung betreten.
- Die Besucher sind verpflichtet, die Vorschriften und/oder Anweisungen der Organisation und ihrer Mitarbeiter einzuhalten
- Das Betreten des Veranstaltungsortes und die Teilnahme an ihm erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers.
- Die Organisation haftet nicht für Schäden oder Verletzungen von Besuchern und/oder Waren von Besuchern.
- Es ist verboten, die folgenden Dinge an den Veranstaltungsort mitzunehmen: professionelles Foto, Film und andere (Ton- und/oder Bild-)Aufnahmegeräte, Lachgas, Parfüm, Drogen, Glaswaren, Feuerwerk, (Feuer-)Waffen und andere gefährliche Gegenstände. Im Besitz gesetzlich verbotener Gegenstände wie Feuerwerk oder Waffen wird der Besucher der Polizei übergeben.
- Aus Sicherheitsgründen kann während der Veranstaltung eine Videoüberwachung vorhanden sein. Bei Bedarf (im Falle von Katastrophen oder Unruhen) werden die Bilder der Polizei und/oder Justiz zur Verfügung gestellt.
- Während der Veranstaltung können der Veranstalter und seine Partner Aufnahmen machen. Alle Besucher geben der Organisation bei der Einreise stillschweigend die Erlaubnis, diese Videoaufnahmen und Fotoaufnahmen zu vervielfältigen, zu veröffentlichen und/oder zu betreiben.
- Es ist verboten, Tickets für Veranstaltungen des Veranstalters ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters an Dritte weiterzuverkaufen, zum Verkauf anzubieten oder für kommerzielle Zwecke anzubieten oder zu vergeben.
- Jede Form der Werbung vor, während und nach der Veranstaltung innerhalb und um den Veranstaltungsort ist ohne Zustimmung der Organisation nicht gestattet.
- Das Parken auf den von der Organisation angegebenen Bereichen erfolgt auf eigenes Risiko. Die Organisation ist nicht verantwortlich für Schäden. Autos, die an anderer Stelle geparkt werden, können abgeschleppt werden.
- Die Bahnen und der Parc-Ferme sind für Unbefugte verboten.
- Es ist nicht erlaubt, eigenes Getränk auf das Wettkampfgelände zu bringen. Alkoholfreie Getränke dürfen auf dem Campingplatz nur für den eigenen Gebrauch mitgenommen werden.
- Auf dem Campingplatz gekaufte Getränke dürfen nicht auf das Renngelände mitgenommen werden.
- Die Wiederverscheitstellung von Getränken und Lebensmitteln ist ohne schriftliche Genehmigung der Organisation nicht gestattet.
- Verstärkte Musikanlagen sind nicht erlaubt. Nur tragbare Bluetooth-Lautsprecher mit einer maximalen Leistung von 60 Watt.
- Von 07:00 bis 01:00 Uhr können Sie Ton produzieren. Sobald Sie von der Sicherheit gewarnt werden, werden Sie gewarnt. Danach folgt die Beschlagnahme der Tonquelle. Diese können Sie nach dem Wochenende gegen Vorlage Ihres Ausweises abholen.
- Offene Feuer sind verboten, mit Ausnahme der Verwendung eines Grills.
- Motorisierte Vorfahrzeuge, mit Ausnahme von Wohnmobilen mit einer maximalen Länge von 7 Metern, sind auf dem Campingplatz nicht erlaubt.
- Auf dem Campingplatz sind tragbare Aggregate bis zu 7,5 kVA erlaubt. Der Abstand zwischen dem Aggregat, dem Zelt Ihrer Nachbarn und Ihrem Zelt muss jedoch mindestens 3 Meter betragen.
- Zelte, Wohnwagen, Faltanhänger und Wohnmobile sind erlaubt. Jede abweichende Übernachtung ist nicht erlaubt.
- In Situationen, in denen diese Bedingungen nicht vorgesehen sind, entscheidet die Organisation.
Letzte Änderung: 23. Mai 2023